Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bio Rebelz GmbH

Version: 17-07-2024

Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bio Rebelz GmbH wurden von der BR Food Group erstellt und sind bei der Handelskammer in Deutschland unter der Nummer HRB 748794eingetragen . 

Artikel 1. Definitionen Die folgenden Begriffe haben die ihnen zugewiesenen Bedeutungen: 

a. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet die aktuellen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Rebelz Food Group; 

b. „BR“ bezeichnet die Bio Rebelz GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in 88348 Bad Saulgau an der Adresse Kaiserstraße 87, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer HRB 748794, die Lieferant/Verkäufer von Waren ist; 

c. „Käufer“ die natürliche oder juristische Person, die die Waren kauft, einschließlich etwaiger Rechtsnachfolger;

d. „Parteien“ bezeichnet gemeinsam BR und Käufer; 

e. „Angebot“ bezeichnet alle von BR dem Käufer unterbreiteten Kostenvoranschläge, Vorschläge und sonstigen Angebote; 

f. „Vertrag“ bezeichnet den schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien einschließlich aller spezifischen Anhänge. Wird kein Vertrag geschlossen, gilt das letzte und akzeptierte kommerzielle Angebot von BR, auf das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, als Vertrag; 

g. „Preis“ bezeichnet den Gesamtwert des Vertrags, der ohne Abzüge oder Kosten bei BR eingehen muss; 

h. „Waren“ bezieht sich auf Lebensmittelzutaten oder damit verbundene Waren, wie beispielsweise, jedoch nicht beschränkt auf, Nüsse, Trockenfrüchte, Superfoods, Nahrungsergänzungsmittel, Getreide, Samen, Gewürze, Öle, Fette und Sirup, die für oder von BR an den Käufer geliefert werden; 

i. „Kalendertage“ bezeichnet alle Tage eines Jahres, einschließlich Wochenenden, Nationalfeiertage, religiöse Feiertage oder andere arbeitsfreie Tage.

 

Artikel 2. Anwendbarkeit 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Verträge von BR. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter ausdrücklicher Ablehnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers und/oder sonstiger Dritter, wie auch immer diese bezeichnet werden. 

2. Rangfolge: a. Der Vertragstext hat Vorrang vor allen kommerziellen Angeboten, Gesprächen und Korrespondenzen vor dem Datum der Unterzeichnung des Vertrags. b. Der Vertragstext hat Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

3. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

4. BR kann die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Käufers ändern. BR wird den Käufer mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich über die Änderung informieren. Wenn der Käufer wesentlich benachteiligt wird und der Änderung widerspricht, kann der Käufer den betreffenden Vertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt dreißig (30) Kalendertage nach dem Inkrafttreten der Änderung. BR haftet gegenüber dem Käufer nicht für Ansprüche des Käufers infolge solcher Änderungen. 

5. Sofern in Artikel 2.4 oben nichts anderes vorgesehen ist, müssen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags von den Parteien schriftlich vereinbart werden.

 

Artikel 3. Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss 

1. Beschreibungen und Preise in Angeboten können sich ändern und gelten nur annähernd, sofern nicht anders angegeben. Der Käufer kann aus etwaigen Fehlern in einem Angebot keine Rechte ableiten. Angebote werden auf der Grundlage von Informationen und Spezifikationen des Verkäufers erstellt und basieren auf einer Lieferung innerhalb der normalen Fristen und unter normalen Bedingungen. 

2. Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder sonstige Korrespondenz per E-Mail und/oder unterschriebenem Fax werden von den Parteien als rechtsverbindliche Korrespondenz akzeptiert. 

3. Alle Angebote sind für BR unverbindlich, sofern sie keine Laufzeit enthalten. 

4. Wenn ein Angebot vom Käufer angenommen wird, kommt der Vertrag zustande, vorausgesetzt, dass BR das Angebot innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Annahme widerrufen kann. 

5. Wenn der Käufer eine für ihn verbindliche Bestellung aufgibt, kommt der Vertrag im Moment der Annahme der Bestellung durch BR zustande. Die Ausführung der Bestellung durch BR gilt als Annahme der Bestellung. 

6. Angebote sind einmalig und gelten nicht für Nachbestellungen. 

7. Mit BR geschlossene Verträge erfolgen unter Vorbehalt, wenn Engpässe und/oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle von BR eine Lieferung unmöglich machen.

 

Artikel 4. Lieferung 

1. Sofern von BR nichts anderes schriftlich bestätigt wurde, erfolgt die Lieferung FCA (Incoterms 2020). 

2. Alle angegebenen Liefertermine der Waren sind lediglich Richtwerte und BR haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer aufgrund einer Lieferverzögerung oder Nichtlieferung der Waren entstehen, gleich aus welchem ​​Grund. 

3. Nimmt der Käufer die Waren nicht rechtzeitig ab – oder erteilt der Käufer, sofern er Lieferanweisungen erteilen muss, diese Anweisungen nicht –, kann BR nach eigenem Ermessen die Lieferzeit verlängern oder die Waren auf Risiko und Kosten des Käufers lagern, bis die tatsächliche Lieferung erfolgt, oder den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, in beiden Fällen unbeschadet aller anderen BR zustehenden Rechte oder Rechtsmittel. 

4. Teillieferungen oder -sendungen und/oder Umladungen sind zulässig. Jede Teillieferung oder -sendung gilt als Erfüllung eines gesonderten und unabhängigen Vertrages. 

5. Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlusts der Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel 4.1 oder, wenn der Käufer die Waren unberechtigterweise nicht annimmt, zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem BR die Waren zur Lieferung angeboten hat. 

6. Kleinere Abweichungen hinsichtlich Menge, Gewicht, Farbe und Zusammensetzung der von BR gelieferten Waren gelten niemals als Mangel oder Fehler. 

7. Der Käufer verpflichtet sich, die Anweisungen von BR bezüglich der Zollabfertigung der Waren strikt einzuhalten und auf Anfrage von BR alle relevanten Dokumente bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Export-/Importdokumente von EU-Mitgliedsstaaten und/oder Drittländern, die für den Anspruch auf Exporterstattungen oder andere Subventionen erforderlich sind. Der Käufer haftet für alle Kosten und Verluste, die BR und seinen Tochtergesellschaften aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung durch den Käufer entstehen, und stellt BR und seine Tochtergesellschaften von diesen frei.

 

Artikel 5. Inspektion und Benachrichtigung 

1. Bei der Annahme der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben zur Warenmenge im Frachtbrief sowie den äußerlich guten Zustand der Waren und ihrer Verpackung zu überprüfen und bei Abweichungen einen Vermerk auf dem Frachtbrief anzubringen. Der Frachtbrief ist ein schlüssiger Beweis für den Erhalt der Waren und ihrer Verpackung in äußerlich gutem Zustand. 

2. Eventuelle sichtbare Mängel oder Fehler müssen BR unverzüglich, spätestens jedoch vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Ware, unter Angabe der Art der Nichtübereinstimmung bzw. im Falle nicht sichtbarer Mängel spätestens zehn (10) Kalendertage nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. 

3. Wenn die Waren aufgrund von Umständen, für die BR haftet, nicht konform sind, kann der Käufer – vorbehaltlich der Fristen in Artikel 5.2 und unter Vorlage eines Nachweises der Nichtkonformität – diese Waren zurückweisen, woraufhin BR nach eigenem Ermessen eine Gutschrift für diese nicht konformen Waren ausstellen, einen dem reduzierten Wert der Waren entsprechenden Preisnachlass auf die Waren gewähren oder die nicht konformen Waren ersetzen kann. Im Falle der Nichtkonformität der Waren, gleich aus welchem ​​Grund, steht dem Käufer kein weiteres Rechtsmittel zu. 

4. Vom Käufer abgelehnte, nicht konforme Waren sind Eigentum von BR und werden BR auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Sofern BR sich nicht dazu entscheidet, die nicht konformen Waren zurückzunehmen, werden diese Waren vom Käufer auf Risiko und Kosten von BR in der von BR angegebenen Weise entsorgt, immer vorausgesetzt, dass der Käufer alle kommerziellen Anstrengungen unternimmt, um die Kosten einer solchen Entsorgung zu begrenzen. 

5. Von BR an den Käufer versandte Waren können nur nach schriftlicher Zustimmung von BR und unter von BR festgelegten Bedingungen an BR zurückgesandt werden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, es sei denn, die Kosten beziehen sich auf eine Rücksendung, bei der der Käufer festgestellt hat, dass die Waren nicht konform sind und BR dafür haftet.

 

Artikel 6. Preise und Zahlung 

1. Der Preis ist fest und kann nicht geändert werden. 

2. Die Währung des Preises und aller Zahlungen ist EURO, sofern im Vertrag oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. 

3. Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich der Preis exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, sonstiger Steuern und Abgaben, Kosten für Qualitätsprüfungen und/oder Tests, Bank- oder Überweisungskosten, Be- und Entladekosten, Verpackung, Transport, Versicherung und aller sonstigen Kosten. 

4. Der Käufer stimmt der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) durch BR zu. Alle Zahlungen sind wie auf der Rechnung angegeben fällig. Wenn im Vertrag keine Zahlungsbedingungen enthalten sind, sind alle Zahlungen spätestens dreißig (30) Kalendertage nach dem Rechnungsdatum fällig. 

5. Unabhängig von der verwendeten Zahlungsmethode gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag vollständig und unwiderruflich auf dem Konto von BR gutgeschrieben ist. 

6. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist BR berechtigt, die Lieferzeit der Ware mindestens um die Dauer des Zahlungsverzugs zu verlängern. 

7. Wenn der Käufer eine Zahlung nicht zum vereinbarten Termin leistet: a. hat BR automatisch und sofort, ohne schriftliche Mitteilung, Anspruch auf eine feste Inkassogebühr von 15 % der ausstehenden Zahlung mit einem Mindestbetrag von 500,- EUR. b. hat BR automatisch und sofort Anspruch auf Zinsen ab dem Fälligkeitstag der Zahlung bis zum Tag des Zahlungseingangs. Der Zinseszinssatz beträgt mindestens ein Prozent (1 %) pro Monat. Zinsen auf verspätete Zahlungen gelten teilweise als Schadensersatz und teilweise als Strafe für den Zahlungsverzug des Käufers; c. hat BR das Recht, die Ausführung des Vertrags oder die Lieferung von Waren eines separaten Vertrags auszusetzen, bis alle fälligen Zahlungen eingegangen sind. 

8. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei für Rechnung von BR zu leisten.

 

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt 

1. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn BR alle dem Käufer im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren in Rechnung gestellten Zahlungen gemäß Artikel 6 erhalten hat. 

2. Bis BR alle an den Käufer in Rechnung gestellten Zahlungen erhalten hat, darf der Käufer die Waren, weder im ursprünglichen noch im verarbeiteten Zustand, außer im normalen Geschäftsverlauf verpfänden, übertragen, vermieten, verpfänden oder anderweitig beschreiben, verleihen oder darüber verfügen. 

3. Der Eigentumsvorbehalt hat keinen Einfluss auf den Übergang von Haftung, Verantwortung, Kosten und Risiken gemäß Artikel 4. 

4. Bei Zahlungsverzug ist BR berechtigt, sämtliche gelieferten Waren ohne weitere Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention zurückzufordern oder zurückzugeben. Der Käufer ermächtigt BR hiermit im Voraus, zu diesem Zweck sämtliche Orte in und um das Unternehmen des Käufers zu betreten.

 

Artikel 8. Entschädigung und Haftung 

1. Sofern von BR nicht anders schriftlich bestätigt, entsprechen die Waren den in den Niederlanden und/oder der Europäischen Union geltenden nationalen gesetzlichen Anforderungen. BR haftet nicht für die Konformität der Waren mit den im Lieferland geltenden gesetzlichen Anforderungen und übernimmt diesbezüglich kein Risiko oder keine Haftung. 

2. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze im Zusammenhang mit der Einfuhr der Waren in das Vertriebsland und der anschließenden Verarbeitung, Vermarktung, Verteilung, dem Weiterverkauf und/oder der Verwendung dieser Waren verantwortlich. 

3. BR haftet niemals für Geschäftsverluste, Auftragsverluste, Einkommensverluste, Gewinnverluste, Zeitverluste, Verluste öffentlicher Zuschüsse, Verlust von Goodwill oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, gleich welcher Art. 

4. BR haftet nicht für Schäden, die entstehen: a. durch unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Waren oder Verwendung für einen anderen Zweck als den, für den sie nach objektiven Maßstäben geeignet sind; b. weil BR falsche oder unvollständige Informationen verwendet hat, die vom Käufer oder in dessen Auftrag bereitgestellt wurden; c. durch Dritte, die auf Wunsch oder mit Zustimmung des Käufers an der Ausführung des Vertrags beteiligt waren; d. durch Materialien oder Dienstleistungen, die von Dritten auf Wunsch oder mit Zustimmung des Käufers bereitgestellt wurden. 

5. BR haftet nicht für die Eignung der Waren für den beabsichtigten Zweck und der Käufer übernimmt das Risiko und die Haftung dafür, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den sie vermarktet und/oder verwendet werden. 

6. BR haftet nicht für Schäden, die dem Käufer durch unsachgemäße Behandlung, natürliche Schwindung, Feuchtigkeit, übermäßige Aufheizung der Räume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insekten- und Käferbefall der Ware entstehen. 

7. Sofern von BR nicht anderweitig schriftlich bestätigt, hat BR jederzeit das Recht, ohne Haftung Spezifikationen, Produktionsprozesse, Verpackung und/oder Kennzeichnung der Waren ohne Benachrichtigung des Käufers zu ändern oder anzupassen. 

8. Wenn die Ausführung eines Vertrags für BR aufgrund des Auftretens von Ereignissen, die die Bedingungen des Vertrags grundlegend ändern, belastend wird, entweder weil sich die Kosten der Ausführung erhöht haben oder weil die Ausführung aus anderen Gründen mit Schwierigkeiten verbunden ist, hat BR das Recht, die Ausführung auszusetzen oder von einem solchen Vertrag ohne Haftung entbunden zu werden. 

9. Die gesamte kumulierte Haftung von BR im Zusammenhang mit den Waren, unabhängig von der Art der Haftung und/oder Nichterfüllung, im Rahmen des Vertrags übersteigt nicht einen Höchstbetrag in Höhe von 100 % (einhundert Prozent) des im Rahmen des Vertrags an BR gezahlten Preises oder den Höchstbetrag, den der Haftpflichtversicherer von BR im jeweiligen Fall auszahlt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, selbst wenn dies als Garantieverletzung angesehen wird. Der Käufer wird BR für solche Ansprüche entschädigen, die diesen Prozentsatz/Betrag übersteigen. 

10. BR haftet für Personen- und/oder Sachschäden, die durch die Waren verursacht wurden, nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Verletzungen oder Schäden BR zuzuschreiben sind oder wenn sich eine solche Haftung aus anwendbaren zwingenden Rechtsvorschriften ergibt.

11. Ansprüche gemäß diesem Artikel und/oder Artikel 9 weiter unten müssen vom Käufer innerhalb eines (1) Jahres nach Auftreten der angeblichen Verletzung der Pflichten von BR oder des Mangels an der Ware bei BR geltend gemacht werden; andernfalls erlischt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.

 

Artikel 9. Entschädigung und Rückruf 

1. Der Käufer verpflichtet sich, BR, seine Tochtergesellschaften und Vertreter von allen Kosten, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden und Aufwendungen freizustellen und zu schützen, die aus dem Tod oder der Verletzung einer Person oder der Beschädigung oder dem Verlust von Eigentum infolge der Handlungen und/oder Unterlassungen des Käufers entstehen oder daraus resultieren. 

2. Im Falle eines von BR oder einer zuständigen Behörde eingeleiteten Rückrufs der Waren wird der Käufer in Absprache mit BR alle unter den gegebenen Umständen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Dazu können unter anderem die Einstellung der Lieferung der Waren und der Rückruf der Waren aus Lagern, Vertriebszentren und Geschäften gehören. Der Käufer wird sich nicht in die Rückrufverfahren einmischen, die ausschließlich von BR kontrolliert werden, und wird keine tatsächlichen oder geplanten Rückrufe der Waren bekannt geben, es sei denn, dies ist durch geltende zwingende Gesetze vorgeschrieben oder wird von BR angewiesen.

 

Artikel 10. Verzug und Kündigung 

1. Wenn der Käufer hinsichtlich einer der Vertragsbedingungen in Verzug ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung gemäß den Vertragsbedingungen, kann BR nach eigenem Ermessen die weitere Erfüllung aussetzen, bis der Verzug behoben ist, und, unbeschadet aller anderen Rechtsmittel, den Vertrag kündigen, wenn der Verzug nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach einer schriftlichen Mitteilung, in der der Verzug angegeben ist, behoben wird. 

2. Wenn BR Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann, ist der Käufer verpflichtet, auf erste Aufforderung von BR hin in einer von BR angegebenen Weise ausreichende Sicherheiten für die vollständige Erfüllung aller seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten. 

3. Unbeschadet sonstiger BR zustehender Rechte oder Rechtsmittel hat BR das Recht, den Vertrag in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen: a. Wenn BR nach Abschluss des Vertrags an der erforderlichen Liquidität des Käufers zweifelt und der Käufer diese Zweifel nicht durch Vorlage geeigneter Belege oder ausreichender Sicherheiten ausräumen kann; b. Wenn für den Käufer oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens ein Konkursverwalter, Insolvenzverwalter, Pfleger oder Liquidator bestellt wird; c. Wenn der Käufer für bankrott erklärt wird oder ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird; d. Wenn das Geschäft des Käufers liquidiert oder eingestellt wird. 

4. Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch BR werden alle vom Käufer geschuldeten Beträge sofort fällig.

 

Artikel 11. Geistiges Eigentumsrecht 

1. Alle geistigen Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte an und in Bezug auf die Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Formel, Design, Verpackung und Know-how und alle Änderungen oder Entwicklungen davon sowie die Marken und Handelsnamen, unter denen die Waren vermarktet werden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von BR, und der Käufer erwirbt keine Rechte, Titel oder Lizenzen daran. 

2. Falls der Käufer die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit solcher Eigentumsrechte bestreitet, verletzt oder beeinträchtigt, hat BR das Recht, ohne Haftung die gesamte Zusammenarbeit zwischen den Parteien sofort zu beenden und jeden Vertrag zu kündigen.

 

Artikel 12. Höhere Gewalt 

1. BR haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung von BR oder gilt als in Verzug, wenn BR nachweist, dass die Nichterfüllung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, auf das BR keinen Einfluss hat. Das Eintreten eines solchen Ereignisses, das als Fall höherer Gewalt verstanden wird, befreit BR von Schadensersatz, Strafen und anderen vertraglichen Sanktionen. 

2. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Betriebsunterbrechungen, Explosionen, Feuer, Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen und Beschränkungen durch nationale oder ausländische Behörden, Beschlagnahmungen, Embargos, Währungsbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Tierkrankheiten, böswillige Manipulation, Terroranschläge, Pandemien, Epidemien, Ausgangssperren, Umweltschutzmaßnahmen sowie mangelhafte oder verspätete Lieferungen von Subunternehmern. 

3. Im Falle höherer Gewalt ist BR berechtigt, die Ausführung des Vertrages um einen angemessenen Zeitraum zu verschieben, wobei das Recht des Käufers, gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu widerrufen, ausgeschlossen ist.

4. Wenn während der Situation höherer Gewalt (Teil-)Lieferungen der Waren noch möglich sind, werden die Parteien nach Treu und Glauben handeln, alle Anstrengungen unternehmen, um die Situation höherer Gewalt zu überwinden und ihren Verpflichtungen weiterhin nachzukommen, soweit dies praktisch möglich ist. 

5. BR hat das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention schriftlich zu kündigen, wenn die Ausführung des Vertrags gemäß Artikel 12.3 länger als sechs (6) Monate ausgesetzt ist. In einem solchen Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung jeglicher Art, noch hat er das gesetzliche Recht, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen.

 

Artikel 13. Übertragung von Rechten; Dritte 

1. Der Käufer darf seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag mit BR ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BR nicht an Dritte übertragen oder zur Sicherheit für Ansprüche Dritter verpfänden. 

2. BR ist berechtigt, im Namen und auf Kosten des Käufers Dritte zur Durchführung des Vertrages einzuschalten, wenn BR dies für notwendig erachtet oder wenn sich dies aus dem Vertrag ergibt.

 

Artikel 14. Verschiedene Bestimmungen 

1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

2. Ein Verzicht von BR auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung des Käufers oder ein Versäumnis von BR, auf der Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung einer nachfolgenden Vertragsverletzung derselben oder einer anderen Bestimmung. 

3. Der Käufer wird alle von BR bereitgestellten Informationen vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben. Der Käufer wird diese Informationen weder zu seinem eigenen Vorteil noch zum Vorteil Dritter verwenden. 

4. Wenn infolge des Brexit eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags erforderlich ist, werden die Parteien angemessen und nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um die Auswirkungen des Brexit zu ermitteln und die erforderlichen Anpassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags zu vereinbaren. 

5. Die Beziehung zwischen BR und dem Käufer begründet weder eine Agentur, Partnerschaft noch ein Joint Venture zwischen den Parteien, und insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, im Namen von BR Zusicherungen oder Garantien abzugeben. 

6. Im Falle von Widersprüchen zwischen einer Übersetzung des Vertrags und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der englische Text maßgebend.

 

Artikel 15. Geltendes Recht und Gerichtsstand 

1. Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit einem von BR ausgestellten Vertrag oder Angebot, einer Kostenvoranschlags- oder Auftragsbestätigung oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren an den Käufer entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streitigkeiten bezüglich der Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden gemäß niederländischem Recht beigelegt. 

2. Es gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 

3. Etwaige Streitigkeiten werden von den Gerichten in den Niederlanden/Deutschland beigelegt. 

4. Ungeachtet des Vorstehenden hat BR nach eigenem Ermessen das Recht, rechtliche Schritte gegen den Käufer in dem Land einzuleiten, in dem sich der Hauptsitz des Käufers befindet.

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